Anpassung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte

Sehr geehrte Patientenbesitzerinnen, sehr geehrte Patientenbesitzer!

 

Die Bundesregierung regelt mit der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) den Gebührenrahmen für tierärztliche Leistungen einheitlich. Er darf weder unterschritten noch überschritten werden. Zum November 2022 wird die GOT erstmalig seit 1999 angepasst. Inzwischen haben alle Bereiche der Veterinärmedizin eine erhebliche Entwicklung erfahren, hinzu kommt eine immer aufwändigere technische Ausstattung. Diese komplexe und anspruchsvolle tiermedizinische Versorgung hat natürlich auch ihren Preis. Daher gibt es mit der neuen GOT nicht nur zahlreiche neue Leistungspositionen, sondern auch vollkommen neue Leistungspreise.

Im europäischen Vergleich sind die Preise in der Tiermedizin in Deutschland deutlich niedriger gewesen, was dazu geführt hat, dass die Mitarbeiter in den Praxen auch nicht angemessen bezahlt werden konnten. Die Folge ist auch in diesem Berufszweig ein steigender Fachkräftemangel, reduzierte Erreichbarkeiten bis hin zu Kliniksterben. Nur mit ausreichend Personal kann eine gute Versorgung Ihrer Tiere gewährleistet werden, weswegen die GOT-Anpassung dringend notwendig war.

Kann man sich als Tierhalter vor unvorhergesehenen  Tierarztkosten schützen?

Sie können erwägen eine Tierkrankenversicherung abzuschließen. Angebote und Tarife können Sie im Internet oder auch in der Zeitschrift „Finanztest“ vom September 2021 finden. Oft ist eine Direktabrechnung zwischen Tierarztpraxis und Versicherungsgesellschaft möglich. Bei Interesse erhalten Sie bei uns hierzu Infomaterial. Sprechen Sie uns gerne an. 

Wir geben weiterhin alles, damit Ihr Tier bei uns in allerbesten Händen bleibt – und freuen uns dabei über Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.